Verpflichtende Elternberatung nach §95a
Entscheiden sich verheiratete Eltern für eine Scheidung, sind diese gesetzlich dazu verpflichtet davor eine Beratung zu absolvieren. Inhaltlich stehen Themen rund um die Kinder und die möglichen Auswirkungen einer Trennung auf diese, sowie der Umgang damit, im Fokus der Beratung.
Beispielsweise:
- das Erleben von Kindern im Zusammenhang mit der Scheidung der Eltern
die Rechte von Kindern - emotionale Herausforderungen und Konflikte, die durch die Trennung im Familiensystem entstehen können
- Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung von Kindern
- Ideen bezüglich der zukünftigen Gestaltung des Familienlebens
- Chancen, die durch die Scheidung entstehen
- Aufklärung über weitere Angebote zur Unterstützung
Es gibt immer auch Raum für alle Themen die gerade für Sie vordergründig sind.
Dauer: Die Beratung erfolgt einmal und dauert 50 Minuten
Kosten: Die verpflichtende Elternberatung ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen 100 Euro pro Paar (50 Euro pro Person) und 80 Euro pro Einzeleinheit
Setting: Wenn möglich, sollte die Elternberatung nach Paragraph 95a gemeinsam, als Elternpaar absolviert werden. Ist dies nicht möglich kann sie in Ausnahmefällen auch einzeln absolviert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung