Erziehungsberatung nach Paragraph 107
Gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Eltern im Falle einer Trennung, kann auf Antrag eines oder beider Elternteile beim Familiengericht ein (Obsorge- oder Kontaktrechts-)Verfahren eröffnet werden. Im Zuge dessen kann das Gericht durch einen Beschluss Beratung zu Familienthemen bzw. Erziehungsberatung anordnen.
Erziehungsberatung kann in unserer Beratungsstelle im Einzel- oder Paarsetting in Anspruch genommen werden. Die Inhalte können alle Themen rund um Familie, Trennung, Kindeswohl, Elternschaft in der Trennungssituation, etc. umfassen.
Der Inhalt der Beratung ist vertraulich und wird nicht an das Gericht weitergegeben.
Wir sind verpflichtet eine Bestätigung über den Beginn sowie den Abschluss der Beratung, an das Gericht zu senden. Die Elternteile erhalten davon eine Kopie.
Sollte ein Elternteil die Beratung abbrechen, muss das Gericht mittels eines vorgegebenen Formulars (ohne Angabe von Gründen) informiert werden. Bei einem Abbruch der Beratung vonseiten der Beraterin wird dies ebenfalls (ohne Angabe von Gründen) dem Gericht gemeldet.
Es wird keine Einschätzung über die Elternteile oder sonstige Empfehlungen an das Gericht oder andere Einrichtungen (etwa Familiengerichtshilfe, Kinder- und Jugendhilfe etc.) abgegeben, ebenso werden keine zusätzlichen Informationen über die Elternteile eingeholt.
Dauer: Eine Einheit dauert 50 Minuten. Meist gibt das Gericht die Anzahl der zu absolvierenden Einheiten vor.
Kosten: Die Erziehungsberatung nach Paragraph 107 ist kostenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf 100 Euro pro Paar oder 80 Euro für eine Einzelberatung.
Setting: Idealerweise wir eine Erziehungsberatung von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trennungundscheidung.at
Anmeldung in unserer Beratungsstelle unter 0677/620 440 32 oder 01/581 09 60 oder E-Mail: info@le-kri.at